Jahreshauptversammlung 2024

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, den 06.11.2024, findet in der Integrierten Gesamtschule Salmtal eine ordentliche Jahreshauptversammlung des Fördervereins der IGS Salmtal statt.

Tagesordnung:

Interner Teil (nur für Mitglieder):

  1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende
  2. Tätigkeitsberichte/Kassenbericht/Bericht Kassenprüfer
  3. Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer
  4. Neuwahl der Vorstands
  5. Anträge an den Verein

 

Hierzu lade ich alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein.

 

Herzliche Grüße

Claudia Gorka (1. Vorsitzende)

Förderverein

Vorstand

Jahreshauptversammlung des Fördervereins am 14.09.2021

Die Jahreshauptversammlung fand am Dienstag, 14.09.2021 um 19:00 Uhr in der IGS Salmtal statt.

Unser neuer Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzende Claudia Gorka
Stellvertreter Bernd Engels
Geschäftsführerin / Schriftführerin Carola Hard
Schatzmeisterin Sabine Dienhart
Schulleiterin (Kraft Amtes) Heike Hofmann

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen, unsere Wiederwahl und hoffen auf gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Gorka

Vorsitzende Förderverein

 

Informationen

Was will der Förderverein?

  • die Zusammenarbeit zwischen der Integrierten Gesamtschule und den Vereinen der Region pflegen und stärken,
  • die außerunterrichtlichen Aktivitäten der Schule unterstützen durch
  • die Gewährung von Zuschüssen bei Schulfahrten, Schullandheimaufenthalten und sonstigen Schulveranstaltungen,
  • zusätzliche Ausstattung der Schule mit Lehrmitteln, die über den normalen Unterrichtsbedarf hinausgehen,
  • die Gündung, Förderung und Pflege von in- und ausländischen Schulpartnerschaften,
  • die Verbindung zwischen der Bevölkerung der Region und der Integrierten Gesamtschule insgesamt vertiefen.

Der Förderverein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen. Er verfolgt ausschließlich die vorhin genannten gemeinnützigen Zwecke.

Wer kann Mitglied werden?

  • ehemalige Schülerinnen und Schüler,
  • Eltern und Lehrkräfte der jetzigen Schüler,
  • Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wittlich-Land,
  • Betriebe, Firmen und andere juristische Personen der Region.


Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

  • Natürliche Personen legen ihren Beitrag selbst fest. Er sollte allerdings 12,- € jährlich nicht unterschreiten. Der Beitrag wird einmal jährlich per Lastschrift vom Konto abgebucht.
  • Juristische Personen zahlen als Mitgliedsbeitrag eine Spende in selbstbestimmter Höhe. Eine Spendenquittung wird ausgestellt.

 

Bitte beachten:

Mit der Umstellung auf SEPA werden alle Beiträge nach dem neuen Verfahren eingezogen.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE19ZZZ00001084960

Die Kontoverbindung lautet:
IBAN: DE86 5875 1230 0065 3111 02
BIC: MALADE51BK

 

Beitrittserklärung

Bitte die Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und

faxen: 06578 98558-20, per Post senden oder abgeben.

Aktivitäten

Regelung der jährlichen Bezuschussung:

  • Geschenk Schulentlassung – Buchgutscheine für die Kassenbesten
  • Geschenk Vorlesewettbewerb – Buchgutscheine
  • Unterstützung
  • Projekte (auf Antrag) wie z. B.
    Material für die Gestaltung der Schule usw.

 

 

Aussenklassenzimmer der RS+ und IGS Salmtal

Das Aussenklassenzimmer wurde komplett vom Förderverein finanziert. Die Gelder kamen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden zusammen.

Zuschuss des Fördervereins für die künstlerische Gestaltung der Flure

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Integrierten Gesamtschule Salmtal e. V.“. Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Verein hat seinen Sitz in Salmtal. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein fördert die Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Integrierten Gesamtschule in Salmtal. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Pflege der Verbindung und Zusammenarbeit zwischen der Integrierten Gesamtschule und den Vereinen der Region Salmtal,
  • die Förderung außerunterrichtlicher schulischer Aktivitäten,
  • die Gewährung von Zuschüssen bei Schulfahrten,
  • die zusätzliche Ausstattung der Schule mit modernen Lehr- und Lernmitteln,
  • finanzielle Hilfen bei der Durchführung von Schulveranstaltungen,
  • die Gründung und Pflege von Schulpartnerschaften.


Hierzu versucht der Verein insbesondere durch Gewinnung von Spenden beizutragen.

Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 2a

Der Förderverein der Integrierten Gesamtschule Salmtal vertritt in gleichem Maße die Belange der Realschule plus Salmtal, solange diese besteht.
 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können durch schriftlichen Antrag werden:

  • ehemalige Schüler/innen der Hauptschule, der Regionalen Schule sowie der Realschule plus Salmtal,
  • Eltern von Schülerinnen und Schülern,
  • Lehrer/innen der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus Salmtal,
  • alle an der Arbeit der Integrierten Gesamtschule interessierten natürlichen und juristischen Personen.


Die Mitgliedschaft endet:

  • bei natürlichen Personen durch Tod,
  • bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit,
  • durch Austritt,
  • durch Ausschluss.

Der Austritt ist zum Ende des Schulhalbjahres, also zum 1. Februar und zum 1. August eines Jahres zulässig. Die Austrittserklärung muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sein.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es länger als 6 Monate mit seiner Beitragszahlung im Rückstand ist oder wenn es durch sein Verhalten die Interessen des Vereins erheblich verletzt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach der Mahnung bzw. Anhörung des Betroffenen.


§ 4 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Den Vorstandmitgliedern werden lediglich die nachgewiesenen notwendigen Aufwendungen erstattet.


§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung.


§ 6 Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden,
  • dem Stellvertreter,
  • dem Geschäftsführer,
  • dem Schatzmeister,
  • dem Schulleiter oder im Vertretungsfall von seinem Stellvertreter kraft Amtes.


Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes ein Ersatzmitglied berufen.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

 
§ 7 Zuständigkeit und Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand ist in ehrenamtlicher Tätigkeit für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

Er hat vor allem folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • Erstellung eines Haushaltsplanes für jedes Geschäftsjahr,
  • Erstellung des Jahresbereichtes und des Kassenberichtes,
  • Beschlussfassung im Rahmen der Aufgaben und Zwecke des Vereins gemäß § 2 der Satzung.

Zu den Sitzungen ist schriftlich mit Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Beachtung einer Mindestfrist von 8 Tagen durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter einzuladen. Beschlüsse des Vorstandes werden mit Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Ein Beschluss kann auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn kein Vorstandsmitglied widerspricht.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind.

Über die Sitzung des Vorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

 
§ 8 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl des Vorstandes,
  • Wahl von zwei Kassenprüfern,
  • Entgegennahme des Jahresberichtes,
  • Entgegennahme des Kassenberichtes,
  • Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins,
  • Beschlussfassung im Rahmen der Zwecke des Vereins nach § 2 der Satzung,
  • Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern.


Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, mit einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen und unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Wittlich-Land „Das Rathaus“ einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden bzw. seinem Vertreter einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe und der Tagesordnung schriftlich verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden bzw. von seinem Vertreter geleitet.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Auflösung des Vereins von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 der Mitglieder anwesend sind.

Bei Beschlussunfähigkeit beruft der Vorsitzende innerhalb von 8 Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung ein. Diese ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist bei der Einladung hinzuweisen.

Die Vorstandswahlen werden von einem dreiköpfigen Wahlausschuss durchgeführt.

Wahlen müssen geheim durchgeführt werden, wenn ein Mitglied dies verlangt.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.


§ 9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung, die eigens zu diesem Zweck einzuberufen ist. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, erfolgt die Einberufung einer zweiten Mitgliederversammlung. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Integrierte Gesamtschule Salmtal.


§ 10 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Salmtal, den 14. November 2011

gez. Peter Riedel
gez. Heike Hofmann
gez. Josef Ewertz
gez. Jürgen Oeffling
gez. Corinna Dietz
gez. Dorothea Paffhausen
gez. Andrea Roth
gez. Anita Gabler